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Bauträger/Immobilienentwickler und Makler – Was Geldwäscheprävention für sie bedeutet

Das Interview mit Dr. Anna Bolz, Compliance Managerin bei Kerberos, beleuchtet die Auswirkungen der EU-AML-Verordnung auf Bauträger/Immobilienentwickler und Makler hinsichtlich Geldwäscheprävention. Sie erklärt, wie Bauträger/Immobilienentwickler trotz fehlender expliziter Nennung im Gesetz dennoch als Immobilienmakler oder Güterhändler verpflichtet sein können. Zudem werden die umfassenden Pflichten und potenziellen Strafen bei Nicht-Einhaltung erläutert.

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“Fakt ist, dass Geldwäscher auch Freie Berufe ausnutzen”

Dr. Anna Bolz, Anti-Geldwäsche Expertin bei Kerberos, veröffentlichte in der Januar-Ausgabe des “MgK-Magazins” einen Beitrag zu den Pflichten von Notaren und Rechtsanwälten. Wir sprechen mit ihr über die Gründe für die Verpflichtung der Freien Berufe.

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Wiederkehrende Pflichten zur Geldwäscheprävention

In der Geldwäsche-Compliance kann zwischen einmaligen, dauerhaften und wiederkehrenden Pflichten unterschieden werden. Einmalig ist zum Beispiel die Registrierung im goAML-Meldeportal oder die Benennung von Geldwäschebeauftragten. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Pflichten.

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Prüfungen im Nacken - darum lohnt sich Prävention

Wir präsentieren Ihnen eine Sammlung von Beispielen, die zeigen: Auch in den traditionell verpflichteten Branchen besteht weiterhin ein hohes Geldwäsche-Risiko. Und: Eine effiziente Geldwäscheprävention bietet Schutz – vor Geldwäschern und Bußgeldern.

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