Sind Sie zur Prävention von Geldwäsche verpflichtet?

Finanzsektor

Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute; Zahlungs- und E-Geld-Institute; (E-Geld)-Agenten; selbstständige Gewerbetreibende die E-Geld vertreiben oder rücktauschen; Finanzunternehmen; Versicherungsunternehmen; Versicherungsvermittler; Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Nicht-Finanzsektor

Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare; Rechtsbeistände; Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine; Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder; Immobilienmakler; Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen; Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter.

Verpflichtete im Finanzsektor

Kreditinstitute

Finanzdienstleister

Zahlungs- & E-Geld Institute

(E-Geld) Agenten

Selbstständige

Finanzunternehmen

Versicherungsunternehmen

Versicherungsvermittler

KVGen (PEs/VCs)

Verpflichtete im Nicht-Finanzsektor

Freie Berufe

Rechtsbeistände

WPs, StBs, u.a.

Treuhänder

Immobilienmakler

Glücksspiel

Güterhändler